Wohnungsrecht
- Sonderform einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
- vermittelt einer Person das Recht, bestimmte Räume in einem Anwesen unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu nutzen
- in Grundbuch einzutragen
- Mitwirkung des Notars notwendig
- typische Gegenleistung im Überlassungsvertrag