Hypothek
- ist ein Pfandrecht an einem Grundstück
- gibt dem Gläubiger das Recht, sich im Wege der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung aus dem verpfändeten Grundstück zu befriedigen
- notwendig: bestimmte zu sichernde Geldforderung
- in Grundbuch einzutragen
- Mitwirkung des Notars notwendig
- Hypothek mit Brief und ohne Brief sind von den pfandrechtlichen Folgen ohne Unterschied, nur Art und Weise der Übertragung unterscheiden sich
- in der Praxis weit seltener anzutreffen als die Grundschuld