Reallast
- verpflichtet den Eigentümer zur Gewährung wiederkehrender Leistungen aus einem Grundstück
- Leistungen bestehen in Geld oder anderen vermögenswerten Rechtspositionen (z.B. Pflegeleistungen)
- in Grundbuch einzutragen
- Mitwirkung des Notars notwendig
- als Wohnungsreallast anzutreffen Überlassungsvertrag