Ankaufsrecht
- für alle Güter denkbar
- für Grundstücke auch im Grundbuch eintragungsfähig
- notarielle Beurkundung bei Grundstücken notwendig
- ausübbar nach Maßgabe des individuell geschlossenen Vertrags (jederzeit oder nach Ablauf einer Frist oder nach Eintritt eines bestimmten Ereignisses)