Gemeinschaftliches Testament
- möglich für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
- privatschriftlich oder notariell
- nur möglich, wenn beide testieren, sonst Erbvertrag
- Beratung ist dringend nötig, um ungewollte Bindungen des Verwitweten zu vermeiden
- im Übrigen gilt das zum Testament Beschriebene