Testament
- verfügt eine Einzelperson privatschriftlich (eigenhändig) oder zu notarieller Urkunde
- notarielles Testament macht im Regelfall nach dem Ableben einen Erbschein (samt zugehörigem Verfahren und dafür anfallender Kosten) entbehrlich
- Kosten des Notars richten sich nach dem Wert des Vermögens des Testierenden, unabhängig davon, wie ausdifferenziert das Testament ausfällt
- Regelungsgegenstände u.a.: Erbeinsetzung, Vermächtnis, Auflage, Benennung eines Vormunds für hinterbliebene Minderjährige, Testamentsvollstreckung