Notar Heinze in Glauchau

Grundstückskaufvertrag

  • gesamter Vertragstext als Abbild der Einigung zwischen Verkäufer und Käufer
  • muss notariell beurkundet werden
  • Notar stellt Vollzugsanträge bei Gericht und Behörden
  • Notar überwacht die Kaufpreisfälligkeit und Vollzugsreife