Notar Heinze in Glauchau

Grundstücksschenkungsvertrag

  • regelt die Rechtsbeziehung zwischen Veräußerer und Erwerber
  • der Erwerber erbringt keine Gegenleistung
  • muss notariell beurkundet werden
  • kann erbrechtliche Bezüge enthalten (Anrechnungsklauseln)
  • kann pflichtteilsrechtliche Bezüge enthalten