Grundstücksschenkungsvertrag
- regelt die Rechtsbeziehung zwischen Veräußerer und Erwerber
- der Erwerber erbringt keine Gegenleistung
- muss notariell beurkundet werden
- kann erbrechtliche Bezüge enthalten (Anrechnungsklauseln)
- kann pflichtteilsrechtliche Bezüge enthalten