Umwandlung
- Verschmelzung zweier Rechtsträger zu einem
- Spaltung eines Rechtsträgers, z.B. Ausgliederung aus einem Rechtsträger zur Bildung einer Tochtergesellschaft
- Formwechsel eines Rechtsträgers: z.B. von der GmbH zur AG, von der GmbH zur KG
- Notarielle Beurkundung für viele Einzelgeschäfte eines Umwandlungsaktes vorgeschrieben