Wohnungs- und Teileigentum
- Begründung durch notariellen Akt
- in Grundbuch einzutragen
- bewirkt die Schließung des Grundbuchs und die Anlegung von Wohnungs- bzw. Teileigentumsgrundbüchern
- jedes Wohnungs- bzw. Teileigentum ist für sich veräußerlich, belastbar (z.B. zur Finanzierung der Anschaffung) und vererblich