Notar Heinze in Glauchau

Erbbaurecht

  • hebt die sonst gegebene Eigentumseinheit von Grundstück und darauf errichtetem Gebäude auf, wird in der Regel für eine bestimmte Dauer bestellt (z.B. 30 Jahre, z.B. 99 Jahre); als Gegenleistung zahlt der Erbbaurechtsnehmer einen Erbbauzins
  • in Grundbuch einzutragen, zusätzliche Anlage eines Erbbaugrundbuchs, das unabhängig vom Grundstücksgrundbuch belastet werden kann (z.B. für die Finanzierung eines Bauwerks auf dem Erbbaugrundstück)
  • Erbbaurechtsnehmer kann eine von Grundstückseigentümer verschiedene Person sein
  • angezeigt, wenn Anschaffung des Grundstücks selbst nicht gewollt wird; der Erbbauzins wirkt dann wirtschaftlich wie eine Miete