Amt des Notars
- Stellung:
Träger eines öffentlichen Amts (aber kein Beamter), übt Staatsgewalt aus, wird vom Staat auf Lebenszeit für seinen Dienstsitz ernannt, ist weisungsunabhängig und den Beteiligten gegenüber unparteiisch (neutral)
- Aufgabe:
Herstellung öffentlicher Urkunden mit besonderem Beweiswert, dabei unparteiische Beratung, Bewirken des Vollzugs der Urkunden in den entsprechenden Grundbüchern und Registern, Betreuung der Beteiligten im Rahmen der Vertragsabwicklung
- Bezahlung:
Notar erhebt Gebühren und Auslagen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG); Gebührenvereinbarungen sind ihm gesetzlich verboten
- Aufsicht:
Präsident des Landgerichts, Präsident des Oberlandesgerichts, Staatsministerium der Justiz, Notarkammer
- Aufsicht für Notar Volker Heinze:
Präsident des Landgerichts Zwickau, Präsident des Oberlandesgerichts Dresden, Staatsministerium der Justiz in Dresden, Notarkammer Sachsen