Notar Heinze in Glauchau

Grunddienstbarkeit

  • betrifft nur Grundstücke (auch Wohnungseigentum und Erbbaurecht)
  • in Grundbuch einzutragen
  • Mitwirkung des Notars notwendig
  • regelt Duldungs- und/oder Unterlassungs- und/oder Verzichtspflichten des Eigentümers gegenüber dem/den jeweiligen Eigentümer(n) eines bestimmten Grundstücks oder mehrerer bestimmter Grundstücke (hängt also am sog. „herrschenden Grundstück“)
  • das Recht geht untrennbar bei einer Veräußerung des herrschenden Grundstücks auf den Eigentumsnachfolger über
  • Beispiele: Verzicht auf Wahrung des Grenzabstands, Leitungsrecht unter Grundstücksnachbarn, Fahrzeugstellplatzrecht