Notar Heinze in Glauchau

Erbschaftsausschlagung

  • Erklärung an das Nachlassgericht, eine angefallene Erbschaft nicht annehmen zu wollen
  • notarielle Beglaubigung vorgeschrieben
  • fristgebunden (in der Regel 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall, Erbrecht und Berufungsgrund)